Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes in Jülich
Der Shelter Kommunikations- und Betreuungssysteme GmbH wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Absatz 1 EStG befreit ist. die Freistellungsbescheinigung wird bis zum 31.12.2022 verlängert.
Leistungen der SHELTER GmbH sind von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Absatz 1 EStG befreit. Die Freistellungsbescheinigung des Finanzamt Jülich steht hier zum Download bereit.