Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes in Jülich

Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes in Jülich

Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes in Jülich

Der Shelter Kommunikations- und Betreuungssysteme GmbH wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Absatz 1 EStG befreit ist. die Freistellungsbescheinigung wird bis zum 31.12.2022 verlängert.

Leistungen der SHELTER GmbH sind von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Absatz 1 EStG befreit. Die Freistellungsbescheinigung des Finanzamt Jülich steht hier zum Download bereit.

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