Um Mitarbeiter, die an Einzelarbeitsplätzen auf weitläufigen Anlagen und in Gefahrenbereichen arbeiten abzusichern, sind spezielle Sicherheitskonzepte wie ein Personennotrufsystem notwendig. Die SHELTER GmbH bietet Systeme, die den Vorgaben der Berufsgenossenschaft laut DIN VDE V 0825-1 und DGUV Regel entsprechen.
Personennotrufsystem für Mitarbeiter an Gefahren- und Einzelarbeitsplätzen
Gemäß den Regeln der Berufsgenossenschaft sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Beschäftigten mit einem Personennotrufsystem abzusichern, damit im Notfall umgehend Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können.