Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes in Jülich
Der Shelter Kommunikations- und Betreuungssysteme GmbH wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Absatz 1 EStG befreit ist. Die Freistellungsbescheinigung gilt bis zum 18.01.2029.
Leistungen der SHELTER GmbH sind von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Absatz 1 EStG befreit. Die Freistellungsbescheinigung des Finanzamt Jülich steht hier zum Download bereit.